Lady-Madeleine
 
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Sklaven Vertrag
Sklavenvertrag
                         zwischen
 
Der Herrin: ..............................................
Wohnhaft: ..............................................................................
Datum: ............................
                              und
 
Dem Sklaven/in: ..........................................................
Wohnhaft: .......................................................................................
Datum: ...................................
Personalausweisnummer: ............................................................................
Dieser Vertrag wird im beidseitigem Einverständniss unterzeichnet. Die Regeln in diesem Vertrag werden von beiden Seiten akzeptiert und genaustens befolgt! Bei jeglichem Regelverstoß von Seitens des/der Sklaven/in, wird er/sie von der Herrin nach Ihrem Ermessen Bestraft! Nur die Herrin alleine kann Änderungen in diesem Vertrag  vornehmen oder ihn gar als nichtig wann immer sie will Erklären!!! Das dieser Kontrakt keinerlei Geltung vor Gericht hat, und beide Partner verzichten auf die Möglichkeit, etwaige Punkte dieses Vertrags bei einem ordentlichen Gericht einzuklagen. Unter diesem Wissen verpflichten sich beide Parteien, moralisch nachfolgende Punkte so genau wie irgend möglich einzuhalten.

Zeitdauer

⦁ Ich verspreche hiermit, meiner Herrin vollkommen als Sklave/in zu gehören, das heißt, Ihr 24 Stunden am Tag bereit zu stehen. Ich werde mich vollkommen dem Verlangen und denWünschen meiner Herrin unterordnen, ohne durch Dritte beeinflusst zu werden.
⦁ Mein Sklavendasein beginnt mit Unterschrift am..........um.........Uhr( Unbefristet)
⦁ Mein Sklavendasein beginnt mit Unterschrift und soll am … um … Uhr beendet sein.(Befristet)
⦁ Mein Sklavendasein beginnt mit Unterschrift am............um.........Uhr und Endet am.............um.........Uhr  ( Probezeit)
 

Allgemeine Regeln
⦁ Dem/Der Sklaven/in ist es untersagt, ohne Erlaubnis seiner/ihrer Herrin zum Orgasmus zu kommen. Daher wir der/die Sklave/in immer keusch gehalten (KG)
⦁ Dem/Der Sklaven/in ist es verboten, seine/ihre Scham oder seine/ihre Brüste zu berühren, außer wenn die Herrin dazu auffordert.
⦁ Der/Die Sklave/in darf keinen sexuellen Kontakt zu anderen Frauen/Männern haben, es sei denn die Herrin befiehlt es.
⦁ Der/Die Sklave/in gelobt der Herrin in jeder Hinsicht vollständigen Gehorsam. Sein/Ihr Körper, Geist/Seele und seine/ihre Zeit gehören vollkommen Ihr.
⦁ Der/Die Sklave/in hat das Recht zu weinen, zu schreien und zu betteln, aber er/sie erkennt die Tatsache an, dass diese Gefühlsregungen keinen Einfluss auf seine/ihre Behandlung haben müssen. Außerdem weiß er/sie, dass seine/ihre Herrin, wenn er/sie sich durch seine/ihre Laute gestört fühlt, ihn/sie knebeln kann, oder ihn/sie auf andere Weise zum Schweigen zwingen kann.
⦁ Der/Die Sklave/in hat die Pflicht, seine/ihre Wohnung in einem ordnungsgemäßen, sauberen Zustand zu halten.
⦁ Der/Die Sklave/in hat seinen/ihren Körper seiner/ihrer Herrin jederzeit zur Verfügung zu stellen. Des weiteren erklärt sich der/die Sklave/in damit einverstanden, dass seine/ihre Herrin über das Recht verfügt, seinen/ihren Körper anderen zur freien Verfügung zu stellen.
⦁ Der/Die Sklave/in hat immer zu zeigen, dass er/sie seine/ihre Rolle zu dienen und zu gehorchen, akzeptiert, sowohl zu Hause, als auch an anderen, von seiner/ihrer Herrin befohlenen Orten. Er/Sie ist sich dessen bewusst, dass seine/ihre Herrin seinen/ihren Körper und seinen/ihren Geist frei nach ihrem Wünschen benutzen kann. Eventuelle Grenzen müssen vorher besprochen werden und in diesem Vertrag festgelegt sein.
⦁ Der/Die Sklave/in hat nicht das Recht, seinen/ihren ursprünglichen Namen zu behalten, er/sie wird von seiner/ihrer Herrin zu gegebener Zeit (frühstens nach Beendigung der Probezeit) einen neuen Namen erhalten, auf den er/sie zu hören hat. Bis zu diesem Zeitpunkt, wird der/die Sklave/in von seiner/ihrer Herrin nur mit „Sklave/in“ angesprochen.
⦁ Der/Die Sklave/in hat sehr sorgsam mit seinem/ihrem Körper umzugehen, d. h. er/sie wird seinen/ihren Körper nach allen Regeln der Kunst pflegen( sihe Pflege und Hygiene). Der/Die Sklave/in wird jede ihnen/ihr gestellte Frage ehrlich und direkt beantworten. Er/Sie ist bereit, seiner/ihrer Herrin jederzeit Auskunft über seinen/ihren körperlichen und seelischen Zustand zu geben. Wenn die Herrin von ihrem/ihrer Sklaven/in verlangt, offen und ehrlich über Dinge zu reden, die ihn/sie belasten oder quälen, so darf der/die Sklave/in dies nicht als Erlaubnis interpretieren, zu winseln oder sich zu beklagen.
⦁ Er/Sie wird seine/ihre Antworten höflich und respektvoll formulieren, und dann ehrfürchtig auf die Entscheidung seiner/ihrer Herrin warten, die ihn/sie dann dankbar akzeptieren muss.
⦁ Der/Die Sklave/in verpflichtet sich, das geistige und körperliche Eigentum an seiner/ihrer Person vollständig seiner/ihrer Herrin zu übergeben. Die Herrin kann über dieses Eigentum nach ihrem Willen verfügen.
⦁ Der/Die Sklave/in verpflichtet sich, alle seine/ihre persönlichen Ansichten, Wünsche, Bedürfnisse und Kritiken auf das absolut unumgängliche Maß zu reduzieren. Er/Sie übernimmt die Wertvorstellungen seiner/ihrer Herrin und wird versuchen, diese so gut es ihm/ihr möglich ist nachzuleben.
⦁ Der/Die Sklave/in erlaubt es der Herrin ausdrücklich, ihn/sie zu bestrafen. Sei es wegen Verfehlungen aus diesem Vertrag, anderen Verfehlungen oder nach freier Entscheidung der Herrin. Er/Sie wird keine Kritik an der Strafe an sich oder an der Höhe des Strafmaßes üben.
⦁ Der/Die Sklave/in wird sich bedingungslos an alle Regeln halten, die neben diesem Vertrag schriftlich oder mündlich aufgestellt wurden. Er/Sie ist sich bewusst, dass jeder Regelbruch bestraft wird.
⦁ Der/Die Sklave/in wird sich mit allen Kräften bemühen, seiner/ihrer Herrin perfekt zu dienen, gehorsam zu sein und vorausschauend jene Handlungen zu unternehmen, die seine/ihre Herrin von ihm/ihr erwartet.
⦁ Die Herrin garantiert dem/der Sklaven/Sklavin, keinerlei Handlungen vorzunehmen, die bleibende Schäden an Geist oder Körper des/der Sklaven/in nach sich ziehen können.
⦁ Die Herrin garantiert, die Anonymität und Unantastbarkeit des/der Sklaven/in in der Öffentlichkeit zu wahren und sie vor Dritten zu beschützen.
⦁ Die Herrin ist sich bewusst, dass das Wohlergehen des/der Sklaven/in ausschließlich von ihm abhängt und wird alle notwendigen Handlungen vornehmen, dieses Wohlergehen im Rahmen dieses Vertrages sicherzustellen.
⦁ Die Herrin räumt dem/der Sklaven/in ausdrücklich ein Vetorecht gegen diesen Vertrag ein. Das Veto wird von der Sklavin mit dem Wort „Mayday“ bekanntgegeben und von der Herrin bedingungslos akzeptiert. Der Vertrag verliert damit seine Gültigkeit.
⦁ Beide Partner schließen diesen Vertrag in gegenseitiger Anerkennung und Liebe ab. Der Vertrag dient dazu, die größtmögliche Achtung und Unterstützung des Partners schriftlich festzulegen.
⦁ Wenn die Herrin nach Hause kommt, hat der/die Sklave/in sofort die ihr zugewiesene Position einzunehmen.
⦁ Als Sklave/Sklavin bist Du weniger als Nichts!
⦁ Du hast Dich selbst aufgegeben und lebst ausschließlich als devote/r Sklave/Sklavin.
⦁ Als Sklave/Sklavin hast du kein Kennwort.
⦁ Dein Körper und Geist gehören dem Herrn/der Herrin, der/die jederzeit und überall damit tun und lassen kann, was er/sie will.
⦁ Du erfüllst jeden Willen des Herrn/der Herrin widerspruchslos und unverzüglich. Deine Wünsche und Neigungen sind dabei uninteressant!
⦁ Ohne anders lautende Anordnung lieferst Du dich stets total entblößt (splitternackt) und schmucklos, als Sklave/in auch ungeschminkt und ohne lackierte Nägel, ohne Vorbehalte zur Vornahme jeder Art von Fesselung, körperlicher Züchtigung, quälender Behandlung und sexuellen Praktiken hetero- und homosexueller Natur der Gnade des Herrn/der Herrin aus!
⦁ Wenn Dein Herr/Deine Herrin kommt, nimmst du die devote Auslieferungsstellung ein: Splitternackt, mit angelegten Fesseln, kniest Du nieder, öffnest leicht die Schenkel, beugst dann den Oberkörper gestreckt ganz zurück; Sklaven ziehen zuvor die Vorhaut ganz zurück, Sklavinnen ziehen mit beiden Händen die Schamlippen weit auseinander und bieten die Vagina geöffnet an. Wird dabei nur die Scham entblößt (bei Sklavinnen eventuell auch die Brüste), ist das die Demutsstellung.
⦁ Du wirst nicht nur vom Herrn/Herrin, sondern auch von damit beauftragten Dritten behandelt. Du kannst jederzeit vorgeführt und/oder verliehen werden.
⦁ Jeder geringste Verstoß gegen die Regeln wird bestraft. Du hast dich deiner Behandlung lautlos, ohne Stöhnen, Schreien oder Weinen zu unterziehen!
⦁ Du antwortest nur, wenn Du direkt angesprochen wurdest.
⦁ Aufgaben, die Dir auferledigt werden, beantwortest Du stets mit: “ Ja, Herrin.“ und verrichtest sie unverzüglich!
⦁ Beim Oralverkehr ist Sperma/Frauensaft stets zu schlucken!
⦁ Dein Sklavenleben endet mit Vertragsende oder bei uneingeschränktem Vertrag mit dem Verzicht deines Herrn/deiner Herrin.
⦁ Alle Vorbehalte oder Einschränkungen des Sklaven/der Sklavin müssen vor erstmaliger Auslieferung schriftlich festgehalten werden, um gültig zu sein.
⦁ Du darfst deine Blöße nie unerlaubt bedecken!
⦁ Du bist stets glatt rasiert (Intim und Achseln)!
⦁ Du sitzt stets mit leicht geöffneten Oberschenkeln, gewährst so freien Zugriff auf deine Scham!
⦁ Auf Anordnung hast Du jederzeit und allerorts einzelne Kleidungsstücke (Schuhe, Strümpfe, Boxershort/Slip, BH, Hose, Hemd/Bluse usw.) abzulegen, dich teilweise zu entblößen und die Geschlechtsteile (Scham, Brüste) frei zu zeigen, oder dich ganz zu entkleiden, splitternackt zu präsentieren.
⦁ Während einer Behandlung hast du kein Recht auf sexuelle Befriedigung, Du mußt hingegen damit rechnen, jederzeit (Sklavinnen nicht während der Regelblutung!) sexuell benutzt zu werden.
⦁ Auf Anordnung befriedigst du dich jederzeit selbst bis zum Höhepunkt! 
   Als Sklave/Sklavin darfst Du dich, ohne Anordnung, nicht selbst befriedigen, geschweige denn berühren!
 
Pflege und Hygiene des/der Sklave/in
 
Es versteht sich von selbst, das der/die Sklave/in sich jeden Tag duschen
- rasiert zu sein in den Genital Bereichen, unter den Achseln, so wie jede überflüssige           
Körperbehaarung zu entvernen!
- der/die Sklave/in hat sich 3xtäglich die Zähne zu putzen
- der/die Sklave/in hat täglich gespült zu sein, für evtl. Analspiele
- Die Haare haben in einem gepflegten Zustand zu sein( für Sklaven: kurz)
- Finger und Fußnägel haben kurz zu sein!
 

Anrede der Herrin
Der/Die Sklave/in wird immer respektvoll und ehrfürchtig über seine/ihrer Herrin reden. Er/Sie wird sie immer mit „Herrin“, „Gebieterin“ oder „Göttin“ anreden (Ausnahmen: siehe Regeln in der Öffentlichkeit).
 
Freizeit des/der Sklaven/in
⦁ Während dieser „Freizeit“ werden keine Bestrafungen des/der Sklaven/in durchgeführt. Es ist jedoch klar, dass der/die Sklave/in seiner/ihrer Herrin weiter mit Respekt und Liebe begegnet, und dass Dinge, die sich der/die Sklave/in in seiner/ihrer „Freizeit“ zu Schulden kommen lässt, zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend bestraft werden kann, wenn seine/ihre Herrin dies für notwendig hält.
 
Bestrafung bei Vergehen
⦁ Der/Die Sklave/in weiß, dass Vergehen gegen die Absicht und den Inhalt dieses Vertrages zu besonders harten Bestrafungen führen. Er/Sie wird diese ertragen und für seine/ihre Erziehung der Herrin danken. Die Art und Weise der Bestrafung ist allein Sache der Herrin, welcher der Sklave/in deutlich machen sollte, wann und warum eine Strafe zu erwarten ist.
 
Tragen von Zeichen
 
Das Tragen von Zeichen der Herrin ( Striemen, blaue Flecke o.ä.) soll der Sklave nicht nur als Bestrafung in sich sehen, sondern das er noch jede menge zu lernen hat und diese Strafe verdient. Er soll die Zeichen die ausschließlich nur an Körperstellen und nicht an Stellen die man  im realen Leben (Gesicht, Hände und Hals )sehen kann, tragen. Die Zeichen der Herrin dürfen nicht länger als 14Tage anhalten oder sichtbar sein. Die Herrin darf dem Sklaven keine dauerhaften Schäden dabei zufügen( Brandmale, Narben)!
Ausnahme von Zeichen
Mit* Einverständniss(Einverständnisserklärung) des/der Sklaven/in, wird die Herrin in Form eines "Tattoo" Ihrer Wahl , den/die Sklaven/in dauerhaft Ihr Zeichen tragen lassen! Dies sind die Inizialien der Herrin! Dabei hat der/die Sklave/in keinerlei Mitspracherecht!
 
Rechte der Herrin
⦁ Der/Die Sklave/in ist verpflichtet, alle Aktivitäten seiner/ihrer Herrin zu erdulden, die nicht in diesem Vertrag ausgeschlossen werden.
⦁ Die Herrin hat das Recht, ihm/ihr Schmerzen zuzufügen, wenn es ihn danach verlangt.
⦁ Alle Rechte und Privilegien, die nicht in diesem Vertrag geregelt sind, gehören der Herrin. Sie kann, wenn sie will, davon Gebrauch machen.
 
Pflichten der Herrin
⦁ Mit Vertragsabschluss übernimmt die Herrin gegenüber dem/der Sklaven/in eine gewisse Führsorgepflicht. Die Herrin ist sehr an dem Wohlergehen des/der Sklaven/in  interressiert, daran das er/sie sich Gesund und ausgewogen Ernährt(wird von der Herrin bestimmt und überwacht) und sich Sportlichen  Akrivitäten unterzieht, damit er/sie Gesund bleibt !!! Das bedeutet auch das der/die Sklave/in sich einer all Jährlichen und regelmäßigen Gundheitsuntersuchung zu unterziehen hat, den Arzt dafür sucht die Herrin aus! Auch für alle weiteren Untersuchungen!
⦁ Die Herrin muss sicherstellen, das ihr/iher Sklave/in keine körperlichen Schäden zuzufügen, welche die Aufmerksamkeit von nicht an der Beziehung beteiligter Personen erregen könnten.
⦁ Selbstverständlich ist, dass  Aktivitäten der Herrin, die das Leben des/der Sklaven/in in Gefahr bringen, oder einen unheilbaren Schaden verursachen könnten, unzulässig und tabu sind!
⦁ Die Herrin wird alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Dritten vorher mit dem/der Sklaven/in besprechen und sicherstellen, dass hierbei keine grundsätzlich festgelegten Grenzen verletzt werden.
⦁ Die Herrin hat die Möglichkeit, ihren/e Sklaven/in in der oben genannten Zeit „Freizeit“ einzuräumen, in der sich der/die Sklave/in frei bewegen und benehmen darf.
⦁ Das trinken von Alkohol ist strengstens untersagt und nicht erwünscht, weder im realen Leben noch in der Gegenwart der Herrin, Ausnahmen jedoch sind gestattet. *Elaubniss( Extra Dokument) einholen! 
Das rauchen ist nicht erlaubt, werder im realen noch im Leben mit der Herrin, da  es der Gesundheit schadet und dies nicht im Interresse der Herrin ist! Hierfür gibt  es keinerlei Ausnahmen!!!
 

Verhaltens Regeln
⦁ Ist die Herrin zugegen, bestimmt sie, ob und wie sich der/die Sklave/in zu kleiden hat.
⦁ So bald der/die Sklave/in zum spielen von der Herrin aufgefordert wird oder die Herrin die dafür vorgesehenen Räumlichkeiten betritt, hat der/die Sklave/in nackt auf den Boden im Eingangsbereich kniehend, mit gesenktem Kopf, auf die Herrin und Ihre Anweisungen zu warten und sofort jegliche Kleidungsstücke abzulegen.
⦁ Der/Die Sklave/in bewegt sich immer in der Gegenwart der Herrin unterhalb ihrer Gürtellinie!
⦁ Ist der/die Sklave/in mit seiner/ihrer Herrin in einem Raum, bittet er/sie Sie um Erlaubnis, wenn sie den Raum verlassen will. Sie hat hierbei den Grund zu nennen und wohin sie gehen möchte.
⦁ Zu den Mahlzeiten wird der/die Sklave/in seine/ihre Herrin bedienen.
⦁ Wenn der/die Sklave/in zu seiner/ihrer Herrin, oder diese zu ihm/ihr spricht, hat der/die Sklave/in aufmerksam zu sein, und seinen/ihren Blick zu senken, wenn es nicht anders befohlen wird.
 
Aufgaben eines/er Sklaven/in
 
⦁  Zu den Aufgaben des/der Sklaven/in gehört das sauber halten des/der Hauses/Wohnung der Herrin
⦁ Anfallende Gartenarbeiten
⦁ Das erledigen von Einkäufen und Bodengänge
⦁ Sonstige Aufgaben die die Herrin erteilt

Rechte für die Öffentlichkeit
⦁ Der/Die Sklave/in hat sich jederzeit so zu verhalten, dass niemand seine/ihre Versklavung bemerken kann. Er/Sie wird seiner/ihrer Herrin mit Namen ansprechen, außer wenn die Herrin etwas anders befohlen hat. Auch in der Öffentlichkeit hat der/die Sklave/in hinter seiner/ihrer Herrin zurückzustehen. Der/Die Sklave/in darf sich nach seinen/ihren Vorstellungen kleiden, so lange sie damit ihre Kleidungsregeln nicht verletzt und sie der Herrin vor Verlassen des Hauses um ihr Einverständnis gebeten hat.
 
Rechte für das Berufsleben
⦁ Keine Vereinbarung in diesem Vertrag darf den beruflichen Werdegang des/der Sklaven/in beeinflussen oder gar gefährden.
⦁ Die Herrin wünscht sich eine ordentlich und ehrlich arbeitenden/arbeitende Sklave/in.
⦁ In der Arbeitszeit ist es dem/der Sklaven/in gestattet, sich in angemessener Weise zu kleiden und das Haus zu verlassen, wenn notwenig. Während seiner/ihrer Arbeitszeit darf der/die Sklave/in telefonieren und geschäftliche Dinge besprechen, ohne dafür eine spezielle Genehmigung der Herrin einholen zu müssen.
 
Kleidung der Sklavin
⦁ Der Sklavin ist es verboten, folgende  Kleidungsstücke zu tragen:
⦁ Slips, außer an den Tagen ihrer Regel, nach vorheriger Erlaubnis durch die Herrin
⦁ Strumpfhosen, die nicht im Schritt offen sind
⦁ Hosen, außer zu besonderen Gelegenheiten nach vorheriger Erlaubnis durch den Meister
⦁ BH’s wenn sie nicht die Brustwarzen freilassen
⦁ Schuhe, deren Absatzhöhe weniger als 6 cm beträgt
⦁ Besonders beim Kauf neuer Kleidungsstücke ist auf die oben genannten Regeln zu achten.
⦁ Die Sklavin darf während ihrer Schlafenszeit keine Kleidung tragen.
⦁ Die Sklavin wird, nachdem sie nach Hause gekommen ist, sofort die vom der Herrin zugewiesenen Kleidungsstücke anlegen.
⦁ Hat die Herrin keine bestimmten Anweisungen gegeben, hat sie folgende Kleidungsstücke anzulegen:
⦁ halterlose schwarze Strümpfe
 
Kleidung des Sklaven
⦁ Dem Sklaven ist es verboten jede Art von Kleidung zu tragen, es sei denn die Herrin gibt Ihre Erlaubnis dazu oder der Sklave begibt sich in seine Arbeitsbekleidung
⦁ Zu besonderen Anlässen ist es dem Sklaven gestattet bestimmte Kleidung zu tragen, die die Herrin für ihn auswählt
⦁ Der Sklave darf während der Schlafenszeit keine Kleidung tragen, außer ausgewählte von der Herrin zugewiesen
⦁ Der Sklave wird, nachdem er nach Hause gekommen ist, sofort sämtliche Kleidungsstücke ablegen  und föllig nackt auf Anweisungen der Herrin warten, oder sofort die von der Herrin zurecht gelegten Kleidungsstücke anlegen
⦁ Hat die Herrin keine bestimmte Anweisungen gegeben oder keine Kleidung zurecht gelegt, hat der Sklave immer ein Damenhöschen anzulegen und zu warten, in für ihn bestimmte Haltung
 
 
 
Safeword
⦁ Herrin und Sklave/in vereinbaren, dass im Extremfall ein „Safeword“ zur Begnadigung des/der Sklaven/in führt.
⦁ Der/Die Sklave/in hat das Recht, ein eigenes Safeword zu wählen, ansonsten wir die Herrin ihr eines zuweisen.
⦁ Die Herrin ist berechtigt, Safewörter abzulehen.
⦁ Die Herrin ist berechtigt, dem/der Sklaven/in ein Safeword zuzuweisen.
⦁ Der/Die Sklave/in darf während der genannten Laufzeit des Vertrages ihre Gedanken, Gefühle, Wünsche und Ängste durch die Ampelworte zum Ausdruck bringen:
⦁ grün: Ja, dies gefällt mir, weiter so, ich vertrage noch mehr,…
⦁ gelb: Vorsicht, ich weiß noch nicht, mal abwarten,…
⦁ rot: Halt, Stopp, das geht zu weit, aufhören, dazu bin ich nicht bereit,…
⦁ Die Herrin ist verpflichtet, das Safeword jederzeit zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend zu handeln.
⦁ Sollte der/die Sklave/in in eine Lage versetzt werden, in der er/sie sein/ihr „Safeword“ nicht aussprechen kann, wird er/sie von Seiner/Ihrer Herrin einen Gegenstand erhalten, den er/sie in der Hand zu halten hat. Wenn sie diesen Gegenstand loslässt hat dies die selbe Bedeutung, wie das Aussprechen des „Safewords“.
⦁ Die Begnadigung dauert so lange an, bis sich beide einig sind, dass die Probleme beseitigt sind.
⦁ Der/Die Sklave/in verpflichtet sich zu verantwortungsbewusstem Umgang mit seinem/ihrem „Safeword“, und vertraut inständig darauf, das sihm/ihr die Herrin den Einsatz des „Safewords“ respektieren wird.
⦁ Sollte eine Situation entstehen, in welcher der/die Sklave/in sein/ihr „Safeword“ nutzt, wird die Herrin dies erkennen und die Situation angemessen entschärfen und wenn nötig auch abbrechen.
 
Anerkennung der Herrin
⦁ Der/Die Sklave/in hat der Herrin in geregelten Abständen kleine Aufmerksamkeiten zu kommen zu lassen, als Dank das er/sie in die Dienste der Herrin aufgenommen wurde. Dies Können Gutscheine, Geschenke nach Wahl der Herrin oder in Geldlicher Form erfolgen.
⦁ Die Anerkennung( Aufmerksamkeit) sollte nicht höher sein als 50,- Euro, geht sie darüber hinaus, so liegt dies im eigenen Ermessen des/der Sklaven/in.
⦁ Einmal im Monat hat der/die Sklave/in eine Entschädigung an die Herrin zu entrichten, für Ihren Aufwand und kostbare Zeit mit Ihm/Ihr als Sklave/in. Die höhe der erbrachten Endschädigung dabei richtet sie nach Aufwand und Art des/der Sklaven/in bei der Herrin. Die jedoch nicht 175,- Euro übersteigen.   
 
 
 
*Einverständnisserklärung ( Extra Dokument)
*Verschwiegenheitserklärung( Extra Dokument)
*Erlaubniss ( Extra Dokument)
 
Abschluß des Vertrages
⦁ Teil des Sklaven/der Sklavin
Mit meiner Unterschrift erkläre ich, diesen Vertrag verstanden zu haben.
Ich bin einverstanden und akzeptiere alle Regeln in diesem Vertrag. Ich bin bereit, meinen Körper und meine Seele an meine Herrin zu verschenken, ihr zu Ihrer Befriedigung zu dienen und als Sklave/in zu gehören.
 
Datum,Uhrzeit: ..................................................................
Sklavin: .............................................................
 
⦁ Teil der Herrin
Ich habe diesen Vertrag verstanden und akzeptiere den Wunsch meines/er Sklaven/in, mir zu dienen. Ich übernehme die Verantwortung für sein/ihr Wohlergehen, seine/ihre Erziehung und Perfektionierung zu einem/er demütigen, gehorsamen Sklaven/in. Ich erkenne die aus diesem Vertrag erwachsende Verantwortung und werde mein Eigentumsrecht nicht missbrauchen.
 
Datum,Uhrzeit: ................................................................................
Herrin: ..............................................................................................
 
 
 
 
 
 
Herrin Madeleine  
  Lady-Madeleine@gmx.de
015752383045
 
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